Konkret - Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuerreform: deutliche Besserstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis „Keine halben Sachen“ konnten die Wirtschaftsweiber einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer weiteren Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft erreichen.  

Nicht zuletzt durch die Aktionen des Aktionsbündnisses ist im Zuge der aufgrund einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung notwendig gewordenen Reform der Erbschaftssteuer eine wichtige Annäherung der eingetragenen Lebenspartnerschaft an die Ehe erfolgt.

Als Verein "Wirtschaftsweiber e.V." haben wir einen entsprechenden Aufruf des LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) mitunterzeichnet und die Postkartenaktion “Keine halben Sachen!” unterstützt.

Bilder: LSVD

Zum Hintergrund:

Nachdem sich die Große Koalition im November 2007 auf die Eckpunkte einer Erbschaftssteuerreform verständigt hatte, liegt nunmehr ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erbschaftssteuerreform vor, der am 15. Februar 2008 im Bundestag behandelt wurde (Bundestagsdrucksache 16/7918). Danach sollen die Lebenspartner im Erbfall bezüglich des Steuerfreibetrags den Ehegatten gleichgestellt werden, so dass dem überlebenden Lebenspartner künftig ein Freibetrag von € 500.000 zusteht. Für den darüber hinaus gehenden Betrag wird die Erbschaftssteuer nach Steuerklasse III fällig.

Nach den bisherigen Plänen soll das Gesetz zum 1.7.2008 in Kraft treten, allerdings muss der Bundesrat noch zustimmen. Für Erbfälle, die zwischen dem 1.1.2007 und dem Inkrafttreten eingetreten sind, soll der Erbe ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht haben. 

Was heisst das für uns?

Auch wenn damit noch keine vollständige Gleichstellung im Bereich der Erbschaftssteuer erreicht ist, bedeutet die Einführung eines Freibetrages von € 500.000 für den überlebenden Lebenspartner einen wichtigen Meilenstein, an dessen Erreichen das Aktionsbündnis seinen Anteil hat.

Dennoch gilt es auch weiterhin für eine Angleichung der rechtlichen Situation von eingetragenen Lebenspartnerschaften an die Ehe zu kämpfen, wie nicht zuletzt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Sachen Familienzuschlag für schwule Beamte zeigt (2 BvR 1830/06) oder das Urteil des VG Stuttgart zur Mitversicherung von Lebenspartnern in der Postbeamtenkrankenkasse (12 K 2264/07).

Aktuelles:

24. September 2008: Zypries fordert vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften.

 

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