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Grundgesetz für Alle

Grundgesetz für Alle

Über 100 Prominente und Organisationen fordern den Schutz der queeren Community in „Artikel 3“

Deutschland, 24. Februar 2021

Es ist höchste Zeit, sowohl den Rassebegriff aus dem Artikel 3 GG zu streichen, als auch queere Menschen endlich durch das Grundgesetz vor Diskriminierung zu schützen,“ sagt Anne Will, die zusammen mit über 50 Persönlichkeiten aus Kultur, Gesellschaft und Sport und vielen Organisationen die Aufnahme des Schutzes von Menschen vielfältiger sexueller und geschlechtlicher Identitäten in Artikel 3 des Grundgesetzes fordert.

Die Erstunterzeichnenden, u.a. Carolin Kebekus, Jochen Schropp, Rosa von Praunheim, Carolin Emcke, Ingo Zamperoni, Riccardo Simonetti, Else Buschheuer, Falk Richter, Hella von Sinnen und Olivia Jones, appellieren an Bundesregierung und Bundestag, die Ergänzung noch in dieser Legislaturperiode festzuschreiben.

Die Fraktionen des Deutschen Bundestags beraten zurzeit über eine Änderung von Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz. Neben der Ersetzung des Rassebegriffs sei es von historischer Bedeutung, fordert die Initiative, in diesem Zuge endlich einen Diskriminierungsschutz für alle Menschen der queeren Community zu verankern.

Christian Gaa, Mitinitiator der Initiative „GRUNDGESETZ FÜR ALLE“ erklärt:

„Die weit fortgeschrittene parlamentarische Beratung und die große Unterstützung seitens der Landesregierungen bieten eine einmalige und realistische Gelegenheit, im Zuge der nun geplanten Änderung des Rassebegriffs endlich auch queeren Menschen einen Schutz im Wortlaut der Verfassung zu garantieren. Dies ist mehr als 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes überfällig!”

“Eine Änderung des Art. 3 (3) GG ohne Berücksichtigung eines solchen Diskriminierungsschutzes wäre ein verheerendes Signal für die queere Community und deren Familien. Nie wieder dürfen politische und gesellschaftliche Stimmungslagen zur Gefahr für die Freiheit und Würde des Einzelnen werden,“ so Gaa weiter. „Künftig müssen sich alle Menschen auf den verfassungsmäßigen Schutz durch das Grundgesetz verlassen können. Die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen darf niemals Grund zur Diskriminierung sein.“

Hintergrund:

Viele Menschen werden bis heute aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert. Bislang gibt es für diese Merkmale jedoch keinen expliziten verfassungsrechtlichen Diskriminierungsschutz. Dem Appell zur Ergänzung des Artikel 3 GG der Initiative GRUNDGESETZ FÜR ALLE haben sich zahlreiche bekannte Persönlichkeiten und Organisationen angeschlossen. Die vollständige Liste der Erstunterzeichnenden findet sich auf der Website der Initiative.

In einer Petition ruft die Initiative nun zum Mitzeichnen des Appells auf.

Weiterführende Informationen finden sich auf der Webseite www.grundgesetz-fuer-alle.de

Link zur Petition: https://campaigns.allout.org/de/grundgesetz-fuer-alle


Initiative
GRUNDGESETZ FÜR ALLE

Koordinationsteam

Christian Gaa, Sören Landmann, Josefine Liebing

E-Mail: presse@artikel3.jetzt
Mobil: +49 163 8401959
https://grundgesetz-fuer-alle.de