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100 Jahre Frauenwahlrecht

100 Jahre Frauenwahlrecht

Die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland war der 12. November 1918 und am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Zum ersten Mal konnten Frauen in Deutschland am 19. Januar 1919 wählen und gewählt werden. Doch der Weg war weit, bis die ersten Worte von Frauen im Parlament fielen.

Einen riesigen Meilenstein setzte die Juristin Elisabeth Selbert, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“ am 23. Mai 1949 durch, in dem der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ im Artikel 3, Absatz 2 ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts stoßen Frauen trotz formaler Gleichberechtigung immer noch an eine „gläserne Decke“. In Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sind Frauen in Führungspositionen nach wie vor unterrepräsentiert. Aktuell liegt der Anteil weiblicher Abgeordnete im Deutschen Bundestag bei lediglich 31 Prozent.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in Kooperation mit der EAF Berlin die Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“ ins Leben gerufen, die sowohl an erreichte Erfolge erinnert, als auch heutige Herausforderungen rund um Gleichberechtigung und politische wie gesellschaftliche Teilhabe von Frauen in den Blick nimmt.

Weitere Informationen zur Jubiläumskampagne »100 Jahre Frauenwahlrecht« findet ihr hier: www.100-jahre-frauenwahlrecht.de
Kulturtipp: In Frankfurt gibt es noch bis zum 20.01.2019 die Ausstellung „Damenwahl! 100 Jahre Frauenwahlrecht“ im Historischen Museum zu sehen. Weitere Informationen hier: https://historisches-museum-frankfurt.de/de/damenwahl